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   BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22   

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https://dejure.org/2023,7172
BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22 (https://dejure.org/2023,7172)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2023 - VIa ZR 213/22 (https://dejure.org/2023,7172)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2023 - VIa ZR 213/22 (https://dejure.org/2023,7172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    §§ 826, 31 BGB, § 852 BGB, 852 Satz 1 BGB, § 852 Abs. 1 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung in einem Kfz; Unterliegen des Anspruchs des geschädigten Fahrzeugkäufers der Vorteilsausgleichung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 ; BGB § 852 S. 1
    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Zusammenhang mit der Abgasrückführung in einem Kfz; Unterliegen des Anspruchs des geschädigten Fahrzeugkäufers der Vorteilsausgleichung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass die Klägerin einen Anspruch gegen die Beklagte aus §§ 826, 31 BGB auf Erstattung des von ihr für das Fahrzeug geleisteten Kaufpreises unter Anrechnung erlangter Vorteile habe, der bei Klageerhebung verjährt gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 24 ff. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juni 2022 - VIa ZR 680/21, NJW-RR 2022, 1251 Rn. 25 ff.).

    Entgegen den Einwänden der Revision ist das Berufungsgericht zudem zutreffend davon ausgegangen, § 852 Abs. 1 BGB gelange in den Fällen des sogenannten "Dieselskandals" zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, aaO, Rn. 51 ff.; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 12).

    a) Der Anspruch des geschädigten Fahrzeugkäufers aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB unterliegt wie der ursprünglich bestehende Schadensersatzanspruch der Vorteilsausgleichung (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 83 f.; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16).

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 57/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Entgegen den Einwänden der Revision ist das Berufungsgericht zudem zutreffend davon ausgegangen, § 852 Abs. 1 BGB gelange in den Fällen des sogenannten "Dieselskandals" zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, aaO, Rn. 51 ff.; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 12).

    a) Der Anspruch des geschädigten Fahrzeugkäufers aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB unterliegt wie der ursprünglich bestehende Schadensersatzanspruch der Vorteilsausgleichung (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 83 f.; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16).

    Und schließlich schuldet der Fahrzeughersteller als Schädiger Restschadensersatz nur Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des erworbenen Fahrzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, aaO; Urteil vom 10. Oktober 2022 - VIa ZR 406/21, juris Rn. 14) oder - sofern das Fahrzeug wie hier vor Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter weiterverkauft worden ist - unter Verrechnung des aus dem Weiterverkauf des Fahrzeugs erzielten Erlöses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2022 - VIa ZR 998/22, juris Rn. 10).

  • BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 295/22

    Anspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs auf Herausgabe des Erlangten bei

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Zwar verbliebe bei einem zugunsten der Beklagten revisionsrechtlich zu unterstellenden Händlereinkaufspreis von 21.200 EUR nach Abzug der Nutzungsvorteile und des Weiterverkaufserlöses in der Hauptsache kein Zahlungsanspruch der Klägerin, ohne dass dem Grundsätze des nationalen Rechts oder des Unionsrechts entgegenstünden (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 10. Oktober 2022 - VIa ZR 542/21, juris Rn. 15 ff.; Urteil vom 31. Oktober 2022 - VIa ZR 295/22, juris Rn. 10), was auch auf die Begründetheit der Berufungsanträge im Übrigen Auswirkungen hätte.

    Anders als in dem Fall, der dem Senatsurteil vom 31. Oktober 2022 (VIa ZR 295/22, aaO) zugrunde lag, hat das Berufungsgericht, dem es auf die Bemessung des Händlereinkaufspreises schon aufgrund der erlangten Nutzungsvorteile entscheidungstragend nicht ankam, weitere Erkenntnismöglichkeiten nicht ausgeschöpft und der Klägerin keinen Anlass gegeben, vor dem Hintergrund der korrekten Berechnung des nach § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB Erlangten genauer vorzutragen.

  • BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 680/21

    Zur Gewährung von Restschadensersatz bei EU-Reimport im sogenannten Dieselskandal

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass die Klägerin einen Anspruch gegen die Beklagte aus §§ 826, 31 BGB auf Erstattung des von ihr für das Fahrzeug geleisteten Kaufpreises unter Anrechnung erlangter Vorteile habe, der bei Klageerhebung verjährt gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 24 ff. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juni 2022 - VIa ZR 680/21, NJW-RR 2022, 1251 Rn. 25 ff.).
  • BGH, 10.10.2022 - VIa ZR 542/21

    Haftung des Kraftfahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Anwendung der

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Zwar verbliebe bei einem zugunsten der Beklagten revisionsrechtlich zu unterstellenden Händlereinkaufspreis von 21.200 EUR nach Abzug der Nutzungsvorteile und des Weiterverkaufserlöses in der Hauptsache kein Zahlungsanspruch der Klägerin, ohne dass dem Grundsätze des nationalen Rechts oder des Unionsrechts entgegenstünden (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 10. Oktober 2022 - VIa ZR 542/21, juris Rn. 15 ff.; Urteil vom 31. Oktober 2022 - VIa ZR 295/22, juris Rn. 10), was auch auf die Begründetheit der Berufungsanträge im Übrigen Auswirkungen hätte.
  • BGH, 05.12.2022 - VIa ZR 998/22

    Abtretung des Anspruchs auf Schadensersatz wegen der Verwendung von unzulässigen

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Und schließlich schuldet der Fahrzeughersteller als Schädiger Restschadensersatz nur Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des erworbenen Fahrzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, aaO; Urteil vom 10. Oktober 2022 - VIa ZR 406/21, juris Rn. 14) oder - sofern das Fahrzeug wie hier vor Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter weiterverkauft worden ist - unter Verrechnung des aus dem Weiterverkauf des Fahrzeugs erzielten Erlöses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2022 - VIa ZR 998/22, juris Rn. 10).
  • BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 137/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Der Klägerin muss aber, weil der Senat die maßgeblichen Parameter für die Berechnung eines Anspruchs aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB erst nach Erlass des Berufungsurteils geklärt und das Berufungsgericht keine tragfähigen Feststellungen zur Höhe des Händlereinkaufspreises getroffen hat, Gelegenheit gegeben werden, dazu ergänzend vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 31/22, juris Rn. 20; Urteil vom 31. Oktober 2022 - VIa ZR 137/22, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 31/22

    Inanspruchnahe eines Motorenherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Der Klägerin muss aber, weil der Senat die maßgeblichen Parameter für die Berechnung eines Anspruchs aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB erst nach Erlass des Berufungsurteils geklärt und das Berufungsgericht keine tragfähigen Feststellungen zur Höhe des Händlereinkaufspreises getroffen hat, Gelegenheit gegeben werden, dazu ergänzend vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 31/22, juris Rn. 20; Urteil vom 31. Oktober 2022 - VIa ZR 137/22, juris Rn. 9).
  • BGH, 10.10.2022 - VIa ZR 406/21

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung einer

    Auszug aus BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 213/22
    Und schließlich schuldet der Fahrzeughersteller als Schädiger Restschadensersatz nur Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des erworbenen Fahrzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, aaO; Urteil vom 10. Oktober 2022 - VIa ZR 406/21, juris Rn. 14) oder - sofern das Fahrzeug wie hier vor Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter weiterverkauft worden ist - unter Verrechnung des aus dem Weiterverkauf des Fahrzeugs erzielten Erlöses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2022 - VIa ZR 998/22, juris Rn. 10).
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